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1994-05-08
|
5KB
|
118 lines
┌───────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ albrecht informationssysteme, Höhenstr. 18, 41199 Mönchengladbach │
└───────────────────────────────────────────────────────────────────┘
Bedingungen für die Überlassung von Softwareprodukten
──────────────────────────────────────────────────────────────────
1. Gegenstand
1.1 albrecht informationssysteme, im folgenden \a\l\i genannt,
gewähren dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertrags-
bestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des
(der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms
(Programme).
2. Gewährleistung
2.1 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher
und sonstigen Unterlagen werden von \a\l\i innerhalb der
Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach
entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies
geschieht nach Wahl von \a\l\i durch kostenfreie Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2.2 Solange \a\l\i ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel
nachkommen, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,
sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
2.3 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen,
wenn \a\l\i hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg
erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder
unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich
der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus
sonstigen Gründen vorliegt.
2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne
weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel,
insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie
erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers,
sind bei \a\l\i innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich zu rügen.
2.5 Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von
zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
2.6 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die
Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Haftung
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haften \a\l\i unbeschränkt. Ferner übernehmen
\a\l\i die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im übrigen
haften \a\l\i nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
4. Mitwirkung des Benutzers
4.1 Der Benutzer wird \a\l\i unverzüglich und kostenlos mit allen
Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch
\a\l\i erforderlich sind. Insbesondere sind \a\l\i alle
notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu
stellen.
4.2 Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der \a\l\i dadurch
entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter
Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.
5. Sicherung gegen Mißbrauch
5.1 Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder
gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an
allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in
diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei \a\l\i.
6. Weitergabe an Dritte
6.1 Der Benutzer darf das Programm in der Shareware-Version an
Dritte weitergeben (kopieren). Bei regelmäßiger Anwendung
erwarten \a\l\i ein Nutzungsentgelt.
7. Eigentumsvorbehalt
\a\l\i behalten sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher
aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehender
Forderungen vor.
8. Gerichtsstand / Sonstiges
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem
Benutzer um einen Vollkaufmann handelt, Mönchengladbach. \a\l\i
sind auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit \a\l\i gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins
Ausland ist die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen
Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.